Beschwerdeverfahren
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Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
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Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt vom Kurierdienst zu prüfen.
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Werden mechanische Beschädigungen an der Verpackung oder der Ware festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich direkt beim Kurier zu melden und im Empfangsprotokoll zu vermerken.
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Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer noch am selben Tag der Lieferung über etwaige Schäden an der Ware zu informieren.
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Werden Schäden an der Ware erst nach dem Tag der Lieferung gemeldet, kann der Verkäufer derartige Reklamationen nicht anerkennen.
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Beschwerden werden ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch 30 Tage nach Einreichung der Beschwerde, bearbeitet.