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Beschwerdeverfahren

  • Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware im Rahmen der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

  • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt vom Kurierdienst zu prüfen.

  • Werden mechanische Beschädigungen an der Verpackung oder der Ware festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich direkt beim Kurier zu melden und im Empfangsprotokoll zu vermerken.

  • Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer noch am selben Tag der Lieferung über etwaige Schäden an der Ware zu informieren.

  • Werden Schäden an der Ware erst nach dem Tag der Lieferung gemeldet, kann der Verkäufer derartige Reklamationen nicht anerkennen.

  • Beschwerden werden ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch 30 Tage nach Einreichung der Beschwerde, bearbeitet.