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Beschwerdeverfahren

  • Der Verkäufer haftet für Mängel der Ware in dem im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegten Umfang.

  • Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt vom Kurier zu überprüfen.

  • Wird ein mechanischer Schaden an der Verpackung oder der Ware festgestellt, ist der Käufer verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich dem Kurierdienst zu melden und im Empfangsbericht zu vermerken.

  • Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer am selben Tag der Lieferung über etwaige Schäden an der Ware zu informieren.

  • Wird ein Schaden an der Ware erst nach dem Liefertag gemeldet, kann der Verkäufer diese Reklamation unter Umständen nicht anerkennen.

  • Beschwerden werden ohne unangemessene Verzögerung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde, bearbeitet.

  • Der Verkäufer erstattet die Kosten für die Rücksendung der Ware bis zur Höhe des Preises der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angebotenen günstigsten Transportart, ausschließlich auf Grundlage des vorgelegten Zahlungsnachweises für den Transport.